Beiträge von Kris Ka

    #Flin
    Wenn ich die Broschüren der Ford Werke zum ES 2018 durchlese, dann haben diese wenig gemeinsam mit der von dir gezeigten Tabelle. Denke letztendlich wird die "Zulassungsbescheinigung II" ausschlaggebend sein unter 49 (CO2- Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch), 1. Alle Antriebsarten außer reinen Elektrofahrzeugen,
    kombiniert xyz/g/km


    Übrigens: da stimmt die Broschüre tatsächlich mit meinem "Fahrzeugbrief" überein. Also ich bin mit meinen 80€ völlig zufrieden. Es war einmal das 4fache ...

    Ja wir werden überall durch Steuern geschröpft und die anderen werden mit Taxis zum Einkaufen oder Arzt gefahren. Natürlich kostenlos.... <X

    Ein völlig unnötiger Kommentar mit Nähe zum Populismus.


    In der EU (z B.) gehört Deutschland immer noch zu den "steuerlich" gemäßigten Ländern.

    • kauf dir in Frankreich eine "Kraftmaschine" mit einem Ausstoß von über 185 CO2 ... und zahle 10.520€ für das Fahrzeug extra


    • kauf dir in den Niederlanden ein Auto und zahle 21% Mehrwertsteuern


    • arbeite 47 Arbeitstage in Dänemark (in D sind es 16 AT) - nur damit du deine (Kfz) Steuer (Ergänzung: vom Erwerb, über die Nutzung bis zum Verkauf) zahlen kannst. Dänemark ist ganz bestimmt kein Lohnniedrigland.


    • meckere über 19/7% MwSt ... und ziehe nach Schweden. Dort sind es 25/12/6%, Ösiland 20/10%, F = 20/2,1/5,5/10%, Spain 21/4/10%, Italy = 22/4/5/10%, Polen

    sind es 23/5/8% ...u.s.w. Es lebe Luxenburg mit 17/8/3%.


    Freu dich, wenn du gesund bist und nicht §60/§133 SGB, V, beanspruchen musst.

    (...)
    "Und nur wegen der Mini-Stüzlast von nur 30 kg wird keine AHK mit nur 30 kg Stützlast gebaut.
    Maßgebend ist das was das Fahrzeug darf, ob die AHK zig mal mehr darf ist irrelevant"

    Das ist mir schon klar. War aber nicht mein eigentliches Anliegen.
    Frage mich, was ist passiert, dass von BJ2017 auf BJ2018 plötzlich die Stützlast des ES von 30 kg auf 75 Kg angestiegen ist. Wurden Gewichte in den Motoraum eingebaut, Heckbetonstützen? Oder hat sich wer einfach verschrieben in den Ford Papieren?
    Fazit: dieses "Stützileinchen" von klitzkleinen 30 Kg trägt nicht einmal ein Bienenvolk. Wenn es sich mal verfliegen sollte :rolleyes:

    An 1.9.2018 müssen die Werte nach WLTP vorliegen bei EZ. Die Automobilhersteller müssen daher die auf dem Markt befindlichen Fahrzeugmodelle nach WLTP überprüfen lassen.
    Denke, aktuell können wir Kfz- Steuern nur vergleichen, wenn die Daten aus der Zulassung unter "14" , P.1" und "V.7" identisch sind. WLTP ist im Moment noch eine offene Baustelle. Bis 31.08.2018.

    • Ich lese die Info des BA so, das bei der Genehmigung (!!! , nicht Neuzulassungen) neuer Fahrzeugtypen ... das neue Verfahren eingesetzt werden darf ...

    ES, EZ 06.2017, Benziner
    92kw/125 PS
    Hubraum 998
    In V7 steht 125
    macht 80 € Steuern/Jahr


    bis 07.2017 waren es 320€ ... Ade ... war ein toller BMW. Diesel ...