Naja so einfach ist es dann doch nicht, ich zitiere:
" Für alle anderen Fenster ab dieser Säule einschließlich der Heckscheibe ist Verdunklung grundsätzlich erlaubt - vorausgesetzt die Verkehrssicherheit wird nicht beeinträchtig. Konkret bedeutet dies, dass die Scheiben mindestens 70 Prozent des Lichts durchlassen müssen, wie der TÜV erläutert."
Da frage ich mich, wie das der Hersteller der Folie sicherstellen will, da er den Tönungsgrad vermutlich gar nicht kennt und daher die ABE im Zweifelsfall nicht gilt.
Würde heißen man muss die Tönungsgrade zusammenrechnen. Ich hatte früher mal den extremst zulässigen Tönungsgrad an der Heckscheibe verklebt. Im Dunkeln war nichts mehr zu sehen nach hinten. Schön, aber leider auch sehr unsicher, bei zwei Schichten wird es garantiert nicht besser, aber das müsstest du testen.
Hier zur Quelle:
Getönte Scheiben - Das ist zu beachten