Frage zum Thema Sonnenschutz ... Bei getönter Scheibe noch zusätzliche Folie erlaubt?

  • Ich finde da nichst drüber.


    Ich überlege bei meinem neuen KFZ zusätzlich in der Heckscheibe und vielleicht auch an den hinteren Türscheiben Solarplexius anzubringen.


    ABG / ABE der Folie liegt vor.


    Allerdings habe ich schon getönte Scheiben ab B-Säule und überlege, ob dann das Anbringen einer weiteren Schutzfolie dann noch erlaubt ist


    Vielleicht weiß ja jemand mehr

    Titanium ; Magnetic Grau Metallic ; 1,0 EB 92kw ; Automatik ; EDP II ; B&O DAB+ Navi sync3 ; FKS ; SSa2Sr,HS dgt ; AHVa

  • Habe mal rein geguckt, u.a. bei häufig gestellte Fragen......

    Das wäre mir aber zu fummelig und dass die Acrylscheiben Kratzerfrei bleiben halte ich als Motorradfahrer für ein Gerücht.

    Was passiert eigentlich, wenn bei höherem Tempo die hinteren Türseitenscheiben geöffnet werden?

    Sachen gibt's.....

    "Im Rallye Sport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist."(W. Röhrl)


    ES Titanium X 1.0 125 PS AT magneticgrau, Anhängerkupplung nachgerüstet EZ 05.2019

  • Ein Bekannter hat solche Dinger seit 3 Jahren. Allerdings hat er keine getönten Scheiben.


    Die sind schon gut und aktuell auch noch Kratzerfrei.


    Wegen der Türen hinten … unwichtig für mich, da ich nur über die Heckscheibe nachdenke.

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  • Hier kommt die Auflösung ...gerade eine Antwort vom Hersteller bekommen *Respekt ... auf einem Sonntag*


    Zitat:

    Ja, in Deutschland kann jeder seine Autoscheiben tönen lassen – selbst wenn diese bereits ab Werk getönt sind. Dabei gibt es keine besonderen gesetzlichen Regelungen zu beachten.
    ABG/TÜV-E5-43R-Gutachten wird mitgeliefert. Prüfzeichen sind auf den Scheiben vorhanden. Unsere Scheiben müssen nicht nachträglich eingetragen werden.

    ZITAT Ende


    Die Einschränkungen der Tönung betreffen immer nur vordere Türen und Windschutzscheibe, solange das Auto über 2 Außenspiegel verfügt.


    Steht so auch beim ADAC.


    Sprich: Theoretisch kann man die Heckscheibe auch komplett zukleben.


    Und kurz zu den hineren Türscheiben: In den FAQs empfehlen sie, die Türscheiben während der Fahrt nicht runtermachen: aber es ist grundsätzlich möglich

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  • Naja so einfach ist es dann doch nicht, ich zitiere:


    " Für alle anderen Fenster ab dieser Säule einschließlich der Heckscheibe ist Verdunklung grundsätzlich erlaubt - vorausgesetzt die Verkehrssicherheit wird nicht beeinträchtig. Konkret bedeutet dies, dass die Scheiben mindestens 70 Prozent des Lichts durchlassen müssen, wie der TÜV erläutert."


    Da frage ich mich, wie das der Hersteller der Folie sicherstellen will, da er den Tönungsgrad vermutlich gar nicht kennt und daher die ABE im Zweifelsfall nicht gilt.


    Würde heißen man muss die Tönungsgrade zusammenrechnen. Ich hatte früher mal den extremst zulässigen Tönungsgrad an der Heckscheibe verklebt. Im Dunkeln war nichts mehr zu sehen nach hinten. Schön, aber leider auch sehr unsicher, bei zwei Schichten wird es garantiert nicht besser, aber das müsstest du testen.


    Hier zur Quelle:


    Getönte Scheiben - Das ist zu beachten

  • Jetzt sind wir tief im Thema......

    Wie ist das bei Kleintransportern auf PKW-Basis, Kangoo u.ä., die können ja hinter der B-Säule unverglast sein.

    Aber o.k., da sind dann meistens auch die Außenspiegel größer, bei den verglasten dann auch schon, angenehm übrigens!

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  • Das mit den 70% finde ich komisch.


    Es gibt ja legale Tönungsfolien mit 80% und 90 % undurchlässigkeit.


    Bussgeldkatalog


    Spannendes Thema, das ich da aufgemacht habe auf meine letzten Tage hier ;).


    Ich denke, ich werde dann einfach mal beim TÜV vorbeigucken, und da mal direkt nachfragen, was die dazu sagen.

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  • Ja, das ist alles richtig. Fand ich auch sehr interessant den Artikel. Ich wäre sogar von 95% Abtönung ausgegangen. Vielleicht reicht tatsächlich der 2. Außenspiegel, wobei man nach hinten fast nix mehr sieht und ich das für bedenklich halte. Mit Kamera könnte man es sich noch überlegen, wobei ich das rechtlich auch erst mal abklären würde. Ich fand es damals eindeutig zu gefährlich und würde eine so dunkle Folie nicht mehr verkleben. Außerdem fing sie nach drei bis 4 Jahren an den Rändern an, Luftblasen zu bilden. Daher nie wieder eine Nachrüstfolie.

  • Ich denke, ich werde dann einfach mal beim TÜV vorbeigucken, und da mal direkt nachfragen, was die dazu sagen.

    Das ist eine gute Idee, vielleicht kannst Du uns über das Ergebnis informieren.

    Wir sind schleichend vom eigentlichen Thema abgekommen, da ging es um Solarplexius-Vorsatzscheiben, nicht um Folie!

    Die Vorsatzscheiben sind nur gesteckt oder geklemmt und werden nicht wie Folie eher unlösbar auf die Originalscheibe aufgebracht.

    Ich denke, darin liegt der grundsätzliche Unterschied,

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