Die Diskussion hatten wir hier schon mal im Forum.
Es scheint so, als hätte Ford bei dem Thema Anhängekupplung einfach gewürfelt, welches Auto eine AHK mit welcher Stützlast haben darf.
Die Diskussion hatten wir hier schon mal im Forum.
Es scheint so, als hätte Ford bei dem Thema Anhängekupplung einfach gewürfelt, welches Auto eine AHK mit welcher Stützlast haben darf.
So ..hat etwas gedauert ... Danke Corona
Also ich habe bei einem Dekra- und bei einem GTÜ-Stützpunkt jeweils mal nachgefragt.
Es ist wirklich so, dass es im Grunde genommen egal ist, wie dunkel die Scheiben ab Säule B incl. Heckscheibe sind; solange die ABE, egal ob Folie oder Vorsatzscheibe, weiterhin sichtbar ist.
Sprich: auch bei ab Werk getönten Scheiben kann man zusätzlich noch Folie / Vorsteckscheiben im hinteren Bereich des Fahrzeuges anbringen.
Muss ich mir für meinen dann echt mal überlegen; da warte ich aber ab, bis mal die Sonne richtig scheint
Da am 01.12.2023 mein neuer fahrbarer Untersatz zugelassen wird, nun noch mal schauen, ob ich noch Zubehör verkauft bekomme.
Der Dachträger ist ORIGINAL von Ford und passt ab 2013 : würde ich für 80 € abgeben.
Die Kofferraumatte ist passgenau von Lengenfelder Autoteppich (sollte auch ab 2013 passen. Schwarz mit dunkelgrüner Umrandung: für 20 €=
Beides zusammen für 90 €.
Gerne Abholung / Übergabe im Bereich Hildesheim, Hannover.
Versand müsste man dann mal schauen, was das kosten würde. Sind ja doch etwas unförmige Gegenstände und ich habe leider der Original Karton nicht mehr.
Bei Interesse einfach kurz melden.
Ich hänge dann am WE noch mal 2 Photos hier ran.
Das mit den 70% finde ich komisch.
Es gibt ja legale Tönungsfolien mit 80% und 90 % undurchlässigkeit.
Spannendes Thema, das ich da aufgemacht habe auf meine letzten Tage hier ;).
Ich denke, ich werde dann einfach mal beim TÜV vorbeigucken, und da mal direkt nachfragen, was die dazu sagen.
Na dann kann der Winter ja.......ausfallen!
Hmmm ...der Winter kann nicht ausfallen: der geht ja immer vom 20.12 - 20.03 ca.
Hier kommt die Auflösung ...gerade eine Antwort vom Hersteller bekommen *Respekt ... auf einem Sonntag*
Zitat:
Ja, in Deutschland kann jeder seine Autoscheiben tönen lassen – selbst wenn diese bereits ab Werk getönt sind. Dabei gibt es keine besonderen gesetzlichen Regelungen zu beachten.
ABG/TÜV-E5-43R-Gutachten wird mitgeliefert. Prüfzeichen sind auf den Scheiben vorhanden. Unsere Scheiben müssen nicht nachträglich eingetragen werden.
ZITAT Ende
Die Einschränkungen der Tönung betreffen immer nur vordere Türen und Windschutzscheibe, solange das Auto über 2 Außenspiegel verfügt.
Steht so auch beim ADAC.
Sprich: Theoretisch kann man die Heckscheibe auch komplett zukleben.
Und kurz zu den hineren Türscheiben: In den FAQs empfehlen sie, die Türscheiben während der Fahrt nicht runtermachen: aber es ist grundsätzlich möglich
Ein Bekannter hat solche Dinger seit 3 Jahren. Allerdings hat er keine getönten Scheiben.
Die sind schon gut und aktuell auch noch Kratzerfrei.
Wegen der Türen hinten … unwichtig für mich, da ich nur über die Heckscheibe nachdenke.
Ich finde da nichst drüber.
Ich überlege bei meinem neuen KFZ zusätzlich in der Heckscheibe und vielleicht auch an den hinteren Türscheiben Solarplexius anzubringen.
ABG / ABE der Folie liegt vor.
Allerdings habe ich schon getönte Scheiben ab B-Säule und überlege, ob dann das Anbringen einer weiteren Schutzfolie dann noch erlaubt ist
Vielleicht weiß ja jemand mehr
Ich habe aus ähnlichen Gründen nach 4 Jahren die Batterie sicherheitshalber gewechselt.
Habe mir eine VARTA EFB eingebaut und bin sehr zufrieden.
Als Hinweis vorweg:
Die Varta ist etwas niedriger als die Originale; habe mir da mit einem Holzklötzchen beholfen; sitzt fest und der TÜV hat im April nichts dazu gesagt. Also alles in Ordnung