1. Mein Anhänger hat eine Stützlast von max. 50kg mit Zuladung max. 750kg. Darf ich mit meinem Fahrzeug den Anhänger nur halb beladen anhängen, ohne das ich ein Bußgeld riskiere?
(Stützlast Anhängerkupplung 75kg)
Die Stützlast hat keinen direkten Bezug zur Nutzlast des Anhängers. Durch Verteilung der max. zulässigen Nutzlast vor oder hinter die Anhängerachse(n) kann man die Stützlast variieren, so dass es passt.
Nachwiegen kann man z.B. mit einer Haushaltwaage und einem darauf stehenden Holzbalken o.ä., der so lang sein sollte, dass er etwa die Höhe des Kupplungskopfes darstellt.
Die Stützlast sollte aber auch nicht stark unterschritten werden, das sonst das Zugfahrzeug bei z.B. Bodenwellen, Seitenwind oder starken Bremsungen an Fahrstabilität verliert und ausgehebelt werden kann.
Ein anderes Problem tritt durch Herabsetzung der Stützlast zu Tage, der Einsatz von Heckfahrradträgern für mehr als ein Fahrrad.
Mit zwei Fahrrädern plus Eigengewicht Träger dürften die 30kg Stützlast bereits überschritten sein.
Da habe ich mit meinem Titanium X AT EZ 2019 noch Glück, Stützlast 75kg, gebremste Anhängelast 1100kg.