Also zur Info (als ehemaliger Mitarbeiter einer Zulassungsstelle):
Früher gab es Fahrzeugschein und Brief (weißes Papier / Grüne schrift); in den Papieren standen ALLE Fahrzeugspezifischen Daten drin und beides wurde mit dem neuen Fahrzeug an die Händler ausgehändigt und später an die Kunden (bei Kauf) übergeben.
Später wurden die COC-Papiere eingeführt auf Grundlage derer die ZBII ausgestellt wird; im COC sind ALLE Fahrzeugspezifischen Daten eingetragen; diese werden dann bei der ZUlassung elektronisch an Hand der EG-Typen-Nummer abgerufen
ZB1 ist der mitzuführende "Schein"; dort stehen die wichtigen Daten drin, die man bei der täglichen Nutzugn wissen sollte (länge, Breite, zulGG, Kennzeichen usw.)
ZBII ist der "Brief"; dort stehen nur die wichtigsten Daten drin (Halter, Kennzeichen, Hersteller, EG-Typennummer des Fhrz. z.B)
die ZB II kann aber nur ausgestellt werden, wenn vorher das COC-Papier vorliegt;
die meisten Fahrzeughersteller lassen die ZBII gleich bei der am Werk heimischen Zualssungsstelle blanko (ohne Halterdaten) auf Grundlage des COC-Papier drucken; übergeben die ZBII mit COC-Papier an den Kunden;
der muss beides bei der (Erst-)Zulassung vorlegen und bekommt dann die ZBI von der Zulassungsstelle; in dem Zug siegelt die Zulassungsstelle sowohl ZB I, ZB II als auch das COC-Papier.
Wird das Auto verkauft, müssen ZBII und COC-Papier an den Käufer übergeben werden; die ZBI, wenn vorhanden, auch, da ALLE Papiere bei Ummeldungen relevant sind
Wir das Auto geleast oder finanziert bleibt das COC-Papier bei der ZBII also bei Bank oder Händler ;
dann sollte man als "Halter" allerdings immer eine Kopie des COC-Papiers im Auto mitführen, damit man eben weiß, welche Reifengrößen man z.B. fahren darf.