Reifengrösse nicht konform mit Zulassungsbescheinigung Teil 1

  • Hallöchen ich habe ein Ford ecosport alte Version Zulassung Sep 2017. Bgw000247 Ford JK8 M1JJ1B 5AABMM Titanum, 125 PS, 1.0, Benziner.

    Reifen 195/65 R15 91 T sind eingetragen in zul.bescheinigung habe aber 205 50 R17 drauf mit Alufelgen. Ist das zulässig. Hat Fordhändler drauf gemacht. Winterreifen sind 195er...

    Kann mir jmd sagen welche Reifengrössen ich drauf machen darf

    Danke

  • In der ZBII ist i.d.R. immer nur eine Reifengröße eingetragen.


    Mit dem Auto musst Du auch ein sogenanntes COC-Papier bekommen haben; auf dem sind alle erlaubten Größen eingetragen.


    Wenn Du das nicht hast, hak mal beim Händler nach, dass der dir das besorgt, bzw. aushändigt.


    Aber schon mal vorweg: google sagt:


    205/60R16 92H 6Jx16 ET37.5 35.5 - 39.5 2.1
    1.8
    OE 205/50R17 93V 6Jx17 ET37.5 35.5 - 39.5 2.1
    1.8
    195/65R15 91T 6Jx15 ET37.5 2.1


    Diese Größen sind erlaubt

    Titanium ; Magnetic Grau Metallic ; 1,0 EB 92kw ; Automatik ; EDP II ; B&O DAB+ Navi sync3 ; FKS ; SSa2Sr,HS dgt ; AHVa

  • Die gibt es sogar seit 1993. Verpflichtend für den Privatmann wurden sie aber erst mit WLTP ab 10/ 2018. Das war auch das erste Mal das ich das COC Papier bei einer Neuzulassung zur Berechnung der Steuer benötigte. Davor hab ich weder eins gesehen noch gebraucht, da bis dahin alles im Schein eingetragen war. Das COC Papier war aber früher für den Händler In- und Export notwendig.

  • Also zur Info (als ehemaliger Mitarbeiter einer Zulassungsstelle):

    Früher gab es Fahrzeugschein und Brief (weißes Papier / Grüne schrift); in den Papieren standen ALLE Fahrzeugspezifischen Daten drin und beides wurde mit dem neuen Fahrzeug an die Händler ausgehändigt und später an die Kunden (bei Kauf) übergeben.


    Später wurden die COC-Papiere eingeführt auf Grundlage derer die ZBII ausgestellt wird; im COC sind ALLE Fahrzeugspezifischen Daten eingetragen; diese werden dann bei der ZUlassung elektronisch an Hand der EG-Typen-Nummer abgerufen


    ZB1 ist der mitzuführende "Schein"; dort stehen die wichtigen Daten drin, die man bei der täglichen Nutzugn wissen sollte (länge, Breite, zulGG, Kennzeichen usw.)


    ZBII ist der "Brief"; dort stehen nur die wichtigsten Daten drin (Halter, Kennzeichen, Hersteller, EG-Typennummer des Fhrz. z.B)


    die ZB II kann aber nur ausgestellt werden, wenn vorher das COC-Papier vorliegt;

    die meisten Fahrzeughersteller lassen die ZBII gleich bei der am Werk heimischen Zualssungsstelle blanko (ohne Halterdaten) auf Grundlage des COC-Papier drucken; übergeben die ZBII mit COC-Papier an den Kunden;

    der muss beides bei der (Erst-)Zulassung vorlegen und bekommt dann die ZBI von der Zulassungsstelle; in dem Zug siegelt die Zulassungsstelle sowohl ZB I, ZB II als auch das COC-Papier.

    Wird das Auto verkauft, müssen ZBII und COC-Papier an den Käufer übergeben werden; die ZBI, wenn vorhanden, auch, da ALLE Papiere bei Ummeldungen relevant sind


    Wir das Auto geleast oder finanziert bleibt das COC-Papier bei der ZBII also bei Bank oder Händler ;

    dann sollte man als "Halter" allerdings immer eine Kopie des COC-Papiers im Auto mitführen, damit man eben weiß, welche Reifengrößen man z.B. fahren darf.

    Titanium ; Magnetic Grau Metallic ; 1,0 EB 92kw ; Automatik ; EDP II ; B&O DAB+ Navi sync3 ; FKS ; SSa2Sr,HS dgt ; AHVa