Bis zum heutigen Tag keine Beanstandungen...Positionsleuchten sind auf Tagfahrlicht geschalten und mit mit Foliatec Tönungsfoliespray behandelt somit ist das orange nicht mehr zu erkennen...Tipps und Kniffe gibt's immer in der Werkstatt seines Vertrauens
Hab ich 1990 gemacht, als es noch keinen Interessierte. Sofern du aber keine ABE oder Gutachten hast, ist das verboten und die BS erlischt. Ansich auch noch kein Weltuntergang, ist alles bezahlbar und gibt nur paar Pkt. Schlimm aber im Falle eines Unfalls, wenn dann der Versicherungsschutz erlischt, weil der UG sagt, er hätte das Blinken nicht gesehen.
Übrigens, auch Dinge die der TÜV durchlässt, können später durch einen Gutachter noch zum Verhängnis werden.