Dashcam im Auto

  • Laut einen Urteil des BGH in Karsruhe sind Dashcams und deren Aufnahmen als Beweismittel zulässig.


    Meine Frage:
    Hat jemand von Euch eine Dashcam, und wenn ja, welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht, bzw. welche Cam könnt ihr empfehlen?

  • Mein Onkel hat eine, mit welcher er zufrieden ist...lasse mir die Daten Mal geben.....ist aber was ganz einfaches ..

  • Nix mehr Grauzone.
    Das BGH in Karlsruhe hat heute dazu das Urteil gesprochen.
    Danach sind Aufzeichnungen einer Daschcam als Beweise in einem Rechtsstreit zulässig.

  • Wäre nett, wenn du Mal nen Link Posten könntest.soweit ich weiss, ist das Thema dashcam immer noch Grauzone

    Das komische ist laut einem Bericht heute Nachmittag im Radio:


    Der Dashcambeweis wird laut BGH anerkannt, trotzdem kann die Nutzung der Cam Geldstrafen
    und sogar deren Beschlagnahmung zur Folge haben. Auch können die Aufzeichnungen der Cam
    gegen den Benutzer selber eingesetzt werden. (keine wörtliche, nur sinngemäße Widergabe)

  • Grauzone also.


    Was nützt mir eine dashcam, wenn ich bei einer Kontrolle befürchten muss, das sie einkassiert wird.


    Hat der BGH mehr dazu gesagt? Also unter welchen Umständen die Dash Cam erlaubt ist?

    Ecosport Titanium 1,0l, 125 PS, Baujahr: Januar 2018

  • Ich habe bus jetzt nur die Info, die ich geschrieben habe, so war die Meldung bei SWR Aktuell.

  • Genau. Die Aufnahmen dürfen im Falle eines Unfalls verwendet werden, um die "Schuldfrage" zu klären usw. Eine permanente Aufzeichnung ist aber weiterhin verboten. Daher sind "hellseherische Fähigkeiten" schon "Grundvoraussetzung", so hieß es im NDR Fernsehen. ;)

  • Warum hellsrherische Fähigkeiten?
    Es gibt Dashcams, die zwar permanent aufzeichnen, diese Aufnahmen aber ständig gelöscht werden ausser es erfolgt eine erhöhtes G-Moment. Das heisst nach einem Aufprall, bei dem die G- Kräfte höher sind als im normalen Fahrbetrieb, wird die Aufnahme gespeichert. Oder man kann manuell eine Aufnahme speichern.